67) unter Hinweis auf einen Auszug aus seinem Lohnkonto (Replikbeilage 17) ausgeführt, dass – was in Übereinstimmung mit dem zweitinstanzlichen Eheschutzurteil (Klagebeilage 4) steht – in der Zeit von März 2016 bis und mit Oktober 2018 Unterhalt in der Höhe von gesamthaft Fr. 68'810.00 (10 x Fr. 2'301.00, 17 x Fr. 2'190.00 sowie 5 x Fr. 1'174.00) fällig geworden sei (davon Fr. 27'390.00 per güterrechtlichem Stichtag 20. Februar 2017); in der Zeit vom 28. Juni 2017 bis 28. September 2018, d.h. nach dem güterrechtlichen Stichtag (Gütertrennung 20. Februar 2017) habe er Unterhaltszahlungen in der Höhe von Fr. 44'710.00 geleistet, womit Ende Oktober 2018 ein Ausstand von noch Fr. 24'100.00