Anspruch Beklagte ½ Vorschlag 84'998 Ersatzforderung Eigengut 50'000 ./. vorhandene Errungenschaft -56'934.12 Forderung Beklagte aus Güterrecht (gerundet) 78'064.20 Der Kläger sei des Weiteren im Rahmen der Schuldenregulierung zu verpflichten, die ab dem güterrechtlichen Stichtag offen gebliebenen Unterhaltsbeiträge in Höhe von Fr. 17'491.35 zu bezahlen.