Es fehlt eine Quantifizierung der künftig zu erwartenden Arbeitsunfähigkeit durch den (behandelnden) Arzt. Einzig der Bericht von Dr. med. L., M., vom 10. Dezember 2021 (Berufungsbeilage 10) hält offenbar auf unabsehbare Zeit eine bezifferte Arbeitsunfähigkeit fest: "Aus rheumatologischer Sicht wird ihre Arbeitsfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit, wie auch in einer angepassten Tätigkeit mit 80%, bezogen auf 100-%iges Pensums beurteilt."