Auf Gesuch hin sei ihr durch die Invalidenversicherung Kostengutsprache für ein Belastbarkeitstraining von 1. November 2021 bis 6. Februar 2022 zugesprochen worden, wobei erklärtes Ziel des Trainings ein Pensum von 50 % sei. Das Ergebnis des Trainings sei gegenwärtig offen und die Möglichkeit der beruflichen Reintegration der Beklagten damit im jetzigen Zeitpunkt vollumfänglich ungewiss.