Im August 2021 habe sich die Beklagte zudem einer Operation wegen Zellveränderungen am Muttermund unterziehen müssen. Aufgrund der mit der depressiven Episode seit März 2021 einhergehenden Arbeitsunfähigkeit habe sich zunächst (ab Mai) ihr Nettoeinkommen von Fr. 3'744.00 auf Fr. 2'971.00 verringert und sei ihr letztlich per Ende September 2021 gekündigt worden. Auf Gesuch hin sei ihr durch die Invalidenversicherung Kostengutsprache für ein Belastbarkeitstraining von 1. November 2021 bis 6. Februar 2022 zugesprochen worden, wobei erklärtes Ziel des Trainings ein Pensum von 50 % sei.