Da die dagegen verordneten Medikamente bislang leider keine Wirkung gezeitigt hätten und die Erkrankung rasch und akut voranschreite, werde die Beklagte künftig nicht mehr, sondern voraussichtlich weniger arbeiten können als bislang und allenfalls sogar Unterstützung durch eine Haushaltspitex benötigen. Es wurde wieder darauf geschlossen, dass die Beklagte mit ihrem (damaligen) monatlichen Einkommen von knapp Fr. 4'000.00, das sie mittel- und langfristig nicht erhöhen könne, nicht in der Lage sein werde, nach der Scheidung für ihren eigenen Unterhalt aufzukommen.