Diese rudimentären Behauptungen wurden in der vom 20. März 2019 datierten Duplik (act. 86 f.) nur unwesentlich dahingehend ergänzt, dass die Beklagte neu an einer weiteren Autoimmunerkrankung (rheumatoide Arthritis) leide. Da die dagegen verordneten Medikamente bislang leider keine Wirkung gezeitigt hätten und die Erkrankung rasch und akut voranschreite, werde die Beklagte künftig nicht mehr, sondern voraussichtlich weniger arbeiten können als bislang und allenfalls sogar Unterstützung durch eine Haushaltspitex benötigen.