42) mit der lapidaren, durch keinerlei medizinische Unterlagen (Arztberichte) gestützten Behauptung, sie sei aufgrund ihres nach wie vor angeschlagenen Gesundheitszustands (und ihres Alters von 51 Jahren) nicht mehr in der Lage, ihr Erwerbspensum und damit ihr Einkommen (gemeint offenbar ihr damals in einem 70 %-Pensum erzieltes Einkommen von "knapp CHF 4'000.00 netto") zu steigern; ihre gesundheitlichen Probleme seien leider nicht bloss scheidungsbedingt und würden sich auch nach der Scheidung nicht verbessern.