Zusammenfassend ergibt sich ein gebührender Unterhalt (ohne Vorsorgeunterhalt, vgl. dazu nachfolgende E. 3.7) von Fr. 5'734.00 (= Fr. 2'582.00 + Steuer Fr. 610.00 + Überschussanteil Fr. 2'542.00). Dieser Betrag liegt zwischen dem der Beklagten im angefochtenen Urteil (E. 4.3.2.5: Fr. 5'700.00) und ihr im Eheschutzverfahren (Fr. 6'000.00) angerechneten (hypothetischen Netto-) Einkommen.