59 letzter Absatz). Handelt es sich nämlich bei den in der Replik (act. 58) genannten Kennzahlen um solche des Jahres 2015, dem Jahr vor der Trennung, und ist darin die Sparquote ausgeschieden, hatten aber die Kinder nur bis 2013 mit den Parteien zusammengelebt, muss die ganze Differenz zwischen dem erzielten Gesamteinkommen (Fr. 12'779.00) und der Sparquote inkl. Äufnung der Säule 3a (Fr. 1'779.00) von Fr. 11'000.00 und der ganze darin enthaltene Freibetrag von Fr. 5'084.15 ausschliesslich von den Parteien verbraucht worden sein.