Aus dem statistischen Lohnrechner des Bundesamts für Statistik ergebe sich für eine Person mit der Qualifikation der Beklagten ein Medianlohn von Fr. 5'000.00. Unter der Voraussetzung des erfolgreichen Abschlusses des Belastungstrainings wäre der Beklagten somit ein maximales Einkommen von Fr. 2'500.00 (50 % von Fr. 5'000.00) anrechenbar. Beim Bedarf der Beklagten seien entsprechend dem hälftigen Arbeitspensum die Gewinnungskosten auf Fr. 150.00 (Arbeitsweg) bzw. Fr. 110.00 (Mehrkosten auswärtiger Verpflegung) zu reduzieren.