3. Die Parteien werden güterrechtlich wie folgt auseinandergesetzt. a… b Der Kläger wird verpflichtet, der Beklagten aus Güterrecht CHF 39'368.80 zu bezahlen. Mit Vollzug…' 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten und Berufungsbeklagten." -7- 3.1.2. Mit (rechtzeitiger) Berufungsantwort und Anschlussberufung vom 25. Februar 2022 stellte die Beklagte folgende Anträge: " 1. Die Berufung des Klägers sei abzuweisen.