4. Die E., wird angewiesen, vom Konto des Klägers (AHV-Nr. [...] /Policen- Nr. [...]) den Betrag von CHF 113'850.00 per Rechtskraft des Scheidungsurteils auf das Konto der Beklagten bei der Sammelstiftung BVG der F. (AHV-Nr. [...]) zu überweisen [Stichtag der Teilung und Verzinsung: 15. Februar 2018]. 5. Im Übrigen werden die Anträge der Parteien abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 6. Die Gerichtskosten, bestehend aus einer Entscheidgebühr von CHF 13'175.00 werden den Parteien je hälftig mit CHF 6'587.50 auferlegt. 7. Die Parteikosten werden wettgeschlagen."