Neue Unterhaltsbeiträge = ursprüngliche Unterhaltsbeiträge x neuer Index vom Nov. des Vorjahres 101.2 3. Die Parteien werden güterrechtlich wie folgt auseinandergesetzt: a) Der Kläger wird verpflichtet, der Beklagten aus rückständigen Unterhaltsbeiträgen (per November 2019) den Betrag von CHF 17'491.35 zu bezahlen. b) Der Kläger wird verpflichtet, der Beklagten aus Güterrecht CHF 78'064.20 zu bezahlen. -6- Mit Vollzug der obigen Ziffern sind die Parteien güterrechtlich per Saldo aller Ansprüche vollständig auseinandergesetzt.