Gesuchstellerin: CHF 2'436.00 CHF 2'592.00 (ab März 2021) 2.3. Die Unterhaltsbeiträge dieses Urteils basieren auf dem Landesindex der Konsumentenpreise des Bundesamtes für Statistik per Oktober 2020 mit 101.2 Punkten (Basis Dezember 2015 = 100 Punkte). Sie werden jährlich auf den 1. Januar, erstmals auf den 1. Januar 2022, gemäss dem Indexstand per November des Vorjahres angepasst, es sei denn, der Unterhaltsschuldner beweist, dass sein Einkommen nicht mit der Teuerung Schritt gehalten hat, und die Indexanpassung daher nur im entsprechend reduzierten Umfang möglich ist. Die Berechnung erfolgt nach der folgenden Formel: