2. 2.1 Der Kläger wird verpflichtet, der Beklagten ab Rechtskraft des Scheidungsurteils monatlich im Voraus folgende nachehelichen Unterhaltsbeiträge zu bezahlen: CHF 2'530.00 bis Februar 2021 CHF 1'778.00 ab März 2021 bis Eintritt ordentliches AHV-Alter Kläger 2.2 Bei der Festsetzung der Unterhaltsbeiträge wurde von folgenden Werten ausgegangen: Monatliches Nettoeinkommen (inkl. Anteil am 13. Monatslohn): Gesuchsteller: CHF 9'400.00 Gesuchstellerin: CHF 4'000.00 CHF 5'700.00 (ab März 2021) Monatliches Existenzminimum (exkl. Steuern): Gesuchsteller: CHF 2'665.00