2.7. Mit Eingaben vom 29. April 2019 (Beklagte) und 30. April 2019 (Kläger) erklärten sich die Parteien mit der Beurteilung der strittigen Scheidungsfolgen durch die Einzelrichterin einverstanden. 2.8. An der Hauptverhandlung vom 14. November 2019 vor dem Gerichtspräsidium Lenzburg wurde die Parteibefragung durchgeführt. In anschliessenden Vergleichsgesprächen konnte keine Einigung der Parteien erzielt werden.