Gegenstand Ordentliches Verfahren betreffend Ehescheidung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Parteien heirateten am 26. August 1988 vor dem Zivilstandsamt Q.. Aus ihrer Ehe sind die beiden Kinder C., geboren am tt.mm.jjjj, und D., geboren am tt.mm.jjjj, hervorgegangen. Am 15. Februar 2016 trennten sich die Parteien. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 15. Februar 2018 reichte der Kläger beim Bezirksgericht Lenzburg die unbegründete Scheidungsklage ein. 2.2. Mit begründeter Klage vom 19. Juni 2018 stellte der Kläger folgende Begehren: