5. Dem Verfahrensbeteiligten wird die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt. Als unentgeltlicher Rechtsvertreter wird sein Rechtsanwalt Paul Hofer, Baden, eingesetzt. 6. Der Beklagten wird die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt. Als unentgeltliche Rechtsvertreterin wird ihre Rechtsanwältin Andrea Metzler, Baden, eingesetzt. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)