Der Vater hat aber wie gesehen selber ausgesagt, die Mutter habe nicht in diesem Bereich gearbeitet. Gemäss Lohnbuch Schweiz 2020 (Herausgegeben von der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich), das zur Beurteilung des möglichen hypothetischen Einkommens beigezogen werden kann (BGE 137 III 118), beträgt der Mindestlohn für eine ausgebildete Naildesignerin Fr. 3'350.00, ab dem 3. Jahr Fr. 4'000.00, brutto mit 12-ma- liger Auszahlung im Jahr (Lohnbuch S. 595, 33). Nach Abzug von rund 15 % Sozialversicherungsbeiträgen ergibt sich ein Einkommen von Fr. 2'850.00 bzw. Fr. 3'400.00.