Für die Dauer der Lohnfortzahlung werden allfällige Leistungen Dritter von den Zahlungen des Unternehmens abgezogen. Jede Leistungspflicht des Unternehmens entfällt, wenn der Mitarbeitende die Krankheit oder den Unfall absichtlich herbeigeführt hat. Kürzen die F. oder eine andere Versicherung ihre Leistungen, kürzt das Unternehmen seinen Anteil an der Lohnfortzahlung ebenfalls.