Im Anschluss an die volle Lohnzahlung werden bis zur Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit 80% des Lohnes weiterbezahlt (bzw. bei teilweiser Arbeitsfähigkeit um den anteilsmässigen Prozentsatz gekürzt), längstens jedoch während 720 Tagen innert 900 Tagen, wobei die Dauer der vollen Lohnzahlung mit eingerechnet wird.