Anstellungsbedingungen, weitere Reglemente sowie subsidiär die Vorschriften des Obligationenrechts. Die Anstellungsbedingungen regeln die Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall wie folgt (KB 6, S. 3): Bei einer unverschuldeten Krankheit oder bei einem unverschuldeten Unfall haben Mitarbeitende Anrecht auf 100% des AHV-pflichtigen Lohnes während der ersten 180 Tagen, unabhängig vom Grad der Arbeitsfähigkeit.