3. [berichtigt] Der Kläger wird verpflichtet, der Beklagten eine Parteientschädigung von Fr. 3'043.05 zu bezahlen. 2. 2.1. Der Kläger erhob am 8. November 2021 Berufung gegen das ihm am 20. Oktober 2021 zugestellte begründete Urteil und beantragte: