2. [berichtigt] Die Gerichtskosten bestehen aus: a) der Entscheidgebühr für das begründete Urteil von Fr. 4'600.00 b) den Kosten für die Zeugenentschädigungen von Fr. 40.05 Total Fr. 4'640.05 Die Gerichtskosten werden dem Kläger zu 63.4% mit Fr. Fr. 2'941.80 und der Beklagten zu 36.6% mit Fr. 1'698.25 auferlegt. Sie werden mit dem Vorschuss des Klägers von Fr. 4'100.00 verrechnet, so dass die Beklagte dem Kläger Fr. 1'158.20 direkt zu ersetzen und dem Gericht Fr. 540.05 nachzubezahlen hat.