2.3. Der Präsident des Bezirksgerichts Laufenburg wies die Klage mit Urteil vom 9. August 2021 ab. 3. 3.1. Die Klägerin reichte am 29. Oktober 2021 Berufung gegen das ihr am 7. Oktober 2021 in begründeter Form zugestellte Urteil des Präsidenten des Bezirksgerichts Laufenburg vom 9. August 2021 ein. 3.2. Der Beklagte erstattete keine Berufungsantwort. Das Obergericht zieht in Erwägung: