Die in diesen Abschlüssen mitberücksichtigten Mietzinseinnahmen hätten im Jahr 2018 Fr. 30'600.00, im Jahr 2019 Fr. 30'390.00 betragen. Abzüglich verschiedener Liegenschaftsaufwendungen kam die Vorinstanz zum Ergebnis, dass die Mutter der Klägerin alleine aus der Vermietung von Liegenschaften durchschnittlich monatlich Fr. 1'590.00 einnehmen würde (angefochtener Entscheid E. 8.3.2). Weiter erwog die Vorinstanz, dass die Mutter der Klägerin keine Betreuungsaufgaben mehr zu erfüllen habe und daher in einem 100%-Pensum einer Erwerbstätigkeit nachzugehen habe, um sich angemessen am Unterhalt ihrer Tochter beteiligen zu können.