9.2. 9.2.1. Die Vorinstanz ging von einem monatlichen Lohneinkommen des Beklagten als Angestellter seines Unternehmens, der C., von Fr. 5'170.00 aus (angefochtener Entscheid E. 7.2.1). Die Aufrechnung eines Gewinns aus der Tätigkeit der C. verneinte die Vorinstanz. Im Jahre 2019 habe die C. einen Gewinn von Fr. 16'583.93, im Jahr 2018 hingegen einen Verlust von Fr. 1'117.43 erzielt. Im Schnitt ergebe sich über beide Jahre gerechnet ein durchschnittlicher Gewinn von ca. Fr. 645.00 pro Monat ([Fr. 16'583.93 - Fr. 1'117.43] / 24). Gemäss den Ausführungen des Beklagten und den eingereichten Zwischenabschlüssen werde auch das Jahr 2020 voraussichtlich mit einem Verlust abschliessen.