2. Der Beklagte sei zu verpflichten, Tochter A. zu unterstützen ab 16.09.2019, Beginn Herbstsemester ETH bis Studienabschluss in Agronomie gemäss Studienplan, d.h. mit 6 Semester für den Bachelor- und 4 Semester für den Master-Abschluss, wie folgt, je zuzüglich allfällig bezogene Ausbildungs-Zulagen