3. Die Klägerin sei zu verpflichten, dem Beklagten jeweils halbjährlich den Nachweis für das jeweils besuchte und erfolgreich abgeschlossene Semester durch Bescheinigung der ETH zuzustellen. 4. UKEF 2.4. Mit Replik vom 21. April 2020 stellte die Klägerin folgende Begehren: 1. Der Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin monatlich vorschüssig folgenden Beitrag an deren Unterhalt zu bezahlen: - CHF 2'000.00/Monat ab 1. Juli 2019 bis Abschluss der ordentlichen Ausbildung dies zuzüglich der Ausbildungszulage, sofern sie der Beklagte beziehen kann/bezieht. -4-