2. Der Beklagte sei zu verpflichten, Tochter A. Fr. 650.00/Mt., zuzüglich allfällig bezogene Ausbildungszulagen, zu bezahlen, und zwar ab 16.9.2019, Beginn Herbstsemester ETH bis Studienabschluss gemäss Studienplan (Bachelor-Studium mit 6 Semester und Master- Studium mit 4 Semester) von je Fr. 350.00/Mt, an die bisher auf Anrechnung bezahlten Alimente von Fr. 1'000.00/Mt. Vorbehalten bleibt eine Abänderung des UHB-Beitrages im Rahmen der Duplik.