Mithin konnte sie aus dem Umstand, dass überhaupt ein Fragebogen zu ihrem Gesundheitszustand hat ausgefüllt und von ihr hat unterschrieben werden müssen, ohne weiteres darauf schliessen, dass es sich dabei um einen wichtigen Bestandteil für den Abschluss des Versicherungsvertrags handelte. Schliesslich hat die Beklagte gemäss der Einwilligungsklausel des Gesundheitsformulars auch bestätigt, dass sie die Sprache des Formulars verstehe (Klageantwortbeilage 6, S. 6 und 10).