Insbesondere die vorgebrachten sprachlichen Gründe vermögen nicht zu überzeugen. Auch wenn sie sich mit F. auf Spanisch unterhalten hatte und dieser gewisse Übersetzungen vorgenommen hatte, so ist doch nicht zu verkennen, dass die Beklagte Geschäftsführerin der C. ist und seit geraumer Zeit in der Schweiz lebt (der Mietvertrag datiert aus dem Jahre 2006). Mithin konnte sie aus dem Umstand, dass überhaupt ein Fragebogen zu ihrem Gesundheitszustand hat ausgefüllt und von ihr hat unterschrieben werden müssen, ohne weiteres darauf schliessen, dass es sich dabei um einen wichtigen Bestandteil für den Abschluss des Versicherungsvertrags handelte.