2.2. Die Beklagte ist gestützt auf den zwischen ihr und der Klägerin abgeschlossenen Vertrag über die Vermittlung von Versicherungen von einem Anspruch auf Schadenersatz im Umfang von Fr. 33'140.00 zzgl. Verzugszinsen von 5 % ab 1. Januar 2016 (in Betreibung gesetzter Betrag) ausgegangen. Die Klägerin bestreitet einen Anspruch und hat deshalb auf Nichtbestehen der Schuld geklagt.