Am 20. Mai 2014 wurde ein Antrag an die E. für eine Krankentaggeldversicherung gestellt. Im Gesundheitsfragebogen wurden jegliche gesundheitlichen Beschwerden – insbesondere auch Fragen, ob bei der Beklagten gesundheitliche Beeinträchtigungen des Bewegungsapparates oder Krebserkrankungen bestehen oder jemals bestanden haben (Klageantwortbeilage 6, S. 8) – verneint. Aus den Akten geht hervor, dass die Beklagte eine Beinprothese trägt, da sie im Kindesalter an einem Knochenkrebs litt, der eine Oberschenkelamputation -6-