Die Gesundheitsdeklaration enthielt die Kontaktangaben des Hausarztes und den Hinweis, dass die Beklagte eine Beinprothese trägt (Klagebeilage 6, Klageantwortbeilage 4). Kurze Zeit nach dem ersten Gespräch kam es zu einem zweiten Termin bezüglich Krankentaggeldversicherung der C., deren einzige Gesellschafterin und Geschäftsführerin die Beklagte ist (Klagebeilage 7). Am 20. Mai 2014 wurde ein Antrag an die E. für eine Krankentaggeldversicherung gestellt.