3.2. Das Bezirksgericht Zofingen fällte am 24. Februar 2021 das folgende Urteil: 1. Die Klägerin wird verpflichtet, der Beklagten Fr. 20'090.45 zuzüglich Zins à 5% ab 30. April 2016 zu bezahlen. 2. Das Betreibungsamt Oftringen-Aarburg wird angewiesen die Betreibung Nr. […] (Zahlungsbefehl vom 28. April 2016) im die Forderung gemäss Ziffer 1 hiervor übersteigenden Umfang zu löschen. 3. 3.1. Die Gerichtskosten bestehen aus: a) der Entscheidgebühr von Fr. 3'300.00 b) den Kosten für die Übersetzung von Fr. 455.00