Aufgrund der Umstände habe er nicht davon ausgehen müssen, dass mit Schreiben vom 20. März 2014 ein stillschweigend bzw. konkludent abgeschlossenes Darlehen gekündigt werde. Es liege damit bis dato keine wirksame Kündigung vor. - 13 - 3.2.2. Es ist unstrittig davon auszugehen, dass ein Darlehen, für dessen Rückzahlung weder ein bestimmter Termin noch eine Kündigungsfrist noch der Verfall auf beliebige Aufforderung hin vereinbart wurde, innerhalb von sechs Wochen von der ersten Aufforderung an zurückzubezahlen ist (Art. 318 OR). Die Kündigungserklärung bedarf keiner besonderen Form (W EBER, Berner Kommentar, N. 14 zu Art. 318 OR).