Selbst wenn die Parteien keinen neuen Darlehensvertrag abgeschlossen hätten, wäre das Darlehen bereits ab dem 8. Juli 2012 zurückzuzahlen gewesen. Mithin würde sich am Prozessausgang nichts ändern. Nach dem Gesagten ist die Berufung des Klägers in diesem Punkt abzuweisen, soweit überhaupt darauf einzutreten ist.