2.4. Die Beklagte bestritt vor Vorinstanz das Zustandekommen eines neuen Kreditvertrages am 24. Juli 2012 u.a. mit Verweis auf ihr Schreiben vom 15. Oktober 2012 (KAB 3), in welchem sie ausdrücklich festhielt, dass ihr der unterzeichnete Kreditvertrag vom 24. Juli 2012 «bis heute» nicht zugestellt worden sei. Sie «distanziere» sich vom Kreditvertrag vom 24. Juli 2012 und werde dem Kläger ein neues Angebot unterbreiten, sobald er (ausdrücklich erwähnte) Pendenzen erledigt habe. Sowohl in Rz. 12 der Klageantwort (act. 50) wie auch in Rz. 7 der Duplik (act.