Fr. 41'000.00 an die Beklagte tätigte (Klageantwort, Rz. 17 f., Replik, Rz. 16); - dass die Beklagte dem Kläger mit Schreiben vom 20. März 2014 das Kreditverhältnis kündigte und ihm die Hypothekarabrechnung per 30. September 2014 zustellte (Klage, Rz. 13; Klageantwort, Rz. 3), welche unter anderem die Kapitalschuld in Höhe von Fr. 1'170'000.00 sowie die Abschlussgebühr in Höhe von Fr. 1'170.00 enthielt (KB 6); - dass die Beklagte den Kläger mit Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Buchs für die in Rechtsbegehren der Klage Ziff. 1-3 genannten Forderungen betrieben hat (Klage, Rz. 13; Klageantwort, Rz. 4).