- dass die Parteien im Zusammenhang mit dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit den Abschluss eines neuen Hypothekarkreditvertrages gemäss dem Vertragsformular vom 24. Juli 2012 besprachen, der den Vertrag vom 2. Juli 2010 ersetzen sollte, und dass die Beklagte dem Kläger entsprechende Vertragsexemplare zusandte (Klageantwort, Rz. 2; Replik, Rz. 10); - dass im Vertragsdokument vom 24. Juli 2012 eine 5-jährige Festhypothek und Zins von 1.375 % vorgesehen waren; - dass der Kläger ein allseitig unterzeichnetes «Exemplar Bank» dieses Kreditvertrages vom 24. Juli 2012 zu den Akten reichte (KB 5); - dass der Abschluss dieses Vertrags einem Schriftformvorbehalt