2. 2.1. Die Beklagte gewährte dem Kläger mit Kreditvertrag vom 2. Juli 2010 ein Darlehen über Fr. 1'170'000.00 für eine feste Laufzeit vom 7. Juli 2010 bis 7. Juli 2012 (KB 4). Es ist unbestritten, - dass der Betrag von Fr. 1'170'000.00 von der Beklagten an den Kläger ausbezahlt wurde; - dass das Hypothekardarlehen über Fr. 1'170'000.00 nach Ablauf der festen Laufzeit des ersten Hypothekarkreditvertrags am 7. Juli 2012 vom Kläger nicht zurückbezahlt und von der Beklagten zunächst auch nicht zurückverlangt wurde (Klage, Rz. 12-13; Klageantwort, Rz. 1-6); -6-