4. Es sei die Betreibung Nr. aaa, Betreibungsamt Buchs, aufzuheben bzw. einzustellen. -3- 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MwSt.) zulasten der Beklagten. Prozessual: 6. Es sei die vorläufige Einstellung des Betreibungsverfahrens anzuordnen. 7. Es sei die vorläufige Einstellung des Betreibungsverfahrens superprovisorisch zu verfügen. 4. Mit Klageantwort vom 24. Februar 2020 beantragte die Beklagte: 1. Die Klage sei vollumfänglich abzuweisen; 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Klägers.