Zwischen den Parteien ist strittig, ob die Kündigung vom 20. März 2014 gültig erfolgt ist. Der Kläger stellt sich insbesondere auf den Standpunkt, dass die Parteien am 24. Juli 2012 einen den Kreditvertrag vom 2. Juli 2010 ersetzenden, neuen Kreditvertrag mit einer festen Laufzeit von 5 Jahren sowie zu einem Zins von 1.375 % vereinbart hätten, weshalb eine Kündigung per Ende September 2014 nicht möglich gewesen sei.