Die Einigungsverhandlung habe 2.5 Stunden gedauert. Die Beschwerdeführerin habe dem Gericht den Weg zur einvernehmlichen Einigung bestens vorbereitet, indem sie alle Unterlagen organisiert und eine eigene Unterhaltsberechnung eingereicht habe. Sie habe den Gerichtspräsidenten auch auf einen Rechnungsfehler bezüglich des Vorsorgeausgleichs hingewiesen (Beschwerde S. 6).