Vorliegend handle es sich in verfahrensrechtlicher Hinsicht um ein durchschnittliches Scheidungsverfahren. Es habe eine Instruktionsbesprechung mit der Klientin stattgefunden, es seien diverse Telefonate und Korrespondenzen mit der Klientschaft und Drittpersonen (namentlich bezüglich des Vorsorgeguthabens) geführt worden, es seien zwei Rechtsschriften (freiwillige Stellungnahme und Gesuch um Abweisung Antrag Prozesskostenvorschuss und Gutheissung unentgeltliche Rechtspflege) eingereicht worden und es habe eine Gerichtsverhandlung (Einigungsverhandlung) stattgefunden.