Es ist im Grundsatz unbestritten, dass der Kläger am 16. November 2018 unterschriftlich bestätigte (Klagebeilage 4 im Verfahren SF.2019.40), von der Beklagten die Summe von Fr. 12'800.00 erhalten zu haben. Die fehlende Summe von Fr. 2'000.00 erhalte er, sobald die Liegenschaft an einen neuen Besitzer (recte: Eigentümer) überschrieben werde, und er verzichte auf weitere Ansprüche insbesondere bezüglich des Gewinns eines zukünftigen Verkaufs. Im Weiteren ist im Grundsatz unbestritten, dass der Kläger am 16. Mai 2019 unterschriftlich bestätigte (an der Einigungsverhandlung von der Beklagten -8-