- Der Ausgleichungsbetrag an A. wurde im gegenseitigen Einvernehmen auf insgesamt CHF 38'500.00 festgesetzt. Nach Übernahme des Subaru-Kombis durch A. und nachdem sich die Parteien bereits über Tiere, Hausrat und Mobiliar geeinigt haben, sind sich die Parteien einig, dass durch B. noch ein Ausgleichungsbetrag von CHF 30'000.00 in bar zu bezahlen ist. - B. hat A. in Anrechnung an diese CHF 30'000.00 bereits am 27.09.2016 eine Akontozahlung in der Höhe von CHF 10'500.00 bzw. am 20.12.2016 eine weitere Akontozahlung in der Höhe von CHF 5'000.00 geleistet."