3.2. Unbestritten ist, dass mit Entscheid im Eheschutzverfahren vor dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau vom 20. Juni 2017 per 1. Oktober 2016 die Gütertrennung angeordnet wurde. Im Übrigen genehmigte das Eheschutzgericht die Vereinbarung vom 20. Juni 2017 (Klagebeilage 1), deren hier relevante Ziffer 5 wie folgt lautet: " Die Parteien beabsichtigen, die sich im Gesamteigentum der Parteien befindliche Liegenschaft R.-Grundbuchblatt Nr. […] in das Alleineigentum von B. zu überführen. Diesbezüglich stellen die Parteien für die güterrechtliche Auseinandersetzung bereits verbindlich was folgt fest: